(1) Alle Gewerke, die die Agentur für den Kunden auftragsgemäß erstellt oder ändert, sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, insbesondere das Urheberrecht mit allen Befugnissen an allen im Rahmen der Vertragsdurchführung überlassenen Gewerken und Informationen stehen ausschließlich der Agentur zu, auch soweit diese Gegenstände durch Vorgaben oder Mitarbeit des Kunden entstanden sind. Nach schriftlicher Zustimmung durch die Agentur ist der Kunde zur Nutzung im eigenen Unternehmen sowie zur Weitergabe an Unternehmen, mit denen der Auftraggeber nach § 15 AktG verbunden ist, berechtigt.
(2) Die Agentur überträgt dem Kunden gegen Zahlung einer zu vereinbarenden Vergütung, die für den jeweiligen dem Vertragsverhältnis zu Grunde liegenden Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Das Nutzungsrecht geht erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung auf den Kunden über. Die Agentur bleibt in jedem Fall, auch wenn sie das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, alle Gewerke im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.
(3) Soweit nichts abweichend vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Die Bearbeitung, Verwertung, Vervielfältigung und gewerbsmäßige Verbreitung der Gewerke der Agentur durch den Kunden oder durch Dritte bedürfen einer ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Vereinbarung und der vorherigen Einwilligung der Agentur. Möchte der Kunde ihm eingeräumte Nutzungsrechte an Dritte übertragen, bedarf es ebenfalls der vorherigen schriftlichen Vereinbarung sowie der vorherigen Einwilligung der Agentur. An von Kunden vereinnahmten Nutzungsentgelten ist die Agentur angemessen zu beteiligen. Über den Umfang eingeräumter Nutzungsrechte und die Höhe vereinbarter Nutzungsentgelte steht der Agentur gegenüber dem Kunden ein Auskunftsanspruch zu.
(4) Wiederholungen bzw. Wiederverwendung oder Mehrfachnutzungen bzw. Weiterverwertung der Gewerke der Agentur durch den Kunden oder durch mit dem Kunden verbundene Dritte sind vergütungspflichtig und bedürfen der vorherigen schriftlichen Einwilligung der Agentur.
(5) Die Agentur kann im Rahmen der eigenen werblichen Kommunikation sowohl mit dem Kunden selbst, als auch mit den durch den Kunden beauftragten Gewerken werben.
(6) Kommt es nach Abgabe einer Kostenschätzung durch die Agentur nicht zum Vertragsschluss, ist es dem Kunden untersagt, die im Rahmen der Präsentation durch die Agentur vorgestellten Inhalte zu verwenden, zu verwerten oder Dritten zugänglich zu machen. Sofern die Agentur im Einzelfall darin einwilligt, dass der Kunde Gewerke der Agentur verwendet, verwertet oder Dritten zugänglich macht, bedarf es einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung, auch über die hierfür vom Kunden zu leistende Vergütung.
(7) Stellt der Kunde der Agentur für die Durchführung ihrer Leistungen Inhalte zur Verfügung, stellt der Kunde sicher und versichert mit Vertragsabschluss, dass er Inhaber der Nutzungs- und Besitzrechte an den von ihm für die Durchführung der Leistungen durch die Agentur zur Verfügung gestellten Inhalten ist. Zu diesen Inhalten zählen insbesondere, aber nicht abschließend, Adressdaten, Bilddaten, Video- und Audio-Daten, Texte, Logos etc.
(8) Die Daten und Dateien, die im Rahmen der Erfüllung der Leistungspflichten der Agentur entstanden sind, verbleiben im Eigentum der Agentur. Diese ist nicht verpflichtet, Daten und Dateien an den Kunden herauszugeben. Wünscht der Kunde die Zurverfügungstellung von Daten und Dateien, ist dies vorab schriftlich zu vereinbaren und vom Kunden gesondert zu vergüten. Hat die Agentur dem Kunden Datenträger, Dateien oder Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung der Agentur verändert werden.
(9) Die Agentur haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien oder Daten. Auch für Fehler an Datenträgern, Dateien oder Daten, die beim Datenimport auf das System des Kunden an den Datenträgern, Dateien oder Daten entstehen, oder im System des Kunden Schäden verursachen, ist eine Haftung der Agentur ausgeschlossen.
(10) Die Nutzungsrechte Dritter, wie z.B. von Künstlern, Foto-, Audio- und Filmarchiven etc., weichen eventuell von den Nutzungsbedingungen der Agentur ab und unterliegen den Nutzungsrechten der jeweiligen Urheber.